Welche rechte habe ich als schwerbehinderter am arbeitsplatz?

Als schwerbehinderter Mensch stehen Ihnen in Deutschland verschiedene Rechte und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu, um Ihre Chancengleichheit und Integration zu gewährleisten. Diese Rechte sind gesetzlich verankert und sollen sicherstellen, dass Sie trotz Ihrer Behinderung die gleichen Arbeitsmöglichkeiten und Chancen haben wie nicht behinderte Mitarbeiter. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer am Arbeitsplatz im Detail beleuchten.

Schutz vor diskriminierung und benachteiligung

Als schwerbehinderter Mensch genießen Sie Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung am Arbeitsplatz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Das bedeutet, dass Sie nicht aufgrund Ihrer Behinderung benachteiligt oder benachteiligt werden dürfen.

Barrierefreiheit am arbeitsplatz

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für eine barrierefreie Arbeitsumgebung zu sorgen. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsplatz so gestaltet sein sollte, dass Sie ihn ohne Einschränkungen nutzen können. Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Zugänge, geeignete Arbeitsmittel und ergonomische Arbeitsplätze.

Spezielle hilfen und unterstützung

Je nach Art und Grad Ihrer Behinderung haben Sie Anspruch auf spezielle Hilfen und Unterstützung am Arbeitsplatz. Dies kann die Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln, Assistenzleistungen oder spezielle Schulungen umfassen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Maßnahmen zu ergreifen, um Ihnen die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu erleichtern.

Kündigungsschutz

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht ohne weiteres kündigen kann. Vor einer Kündigung muss er die Zustimmung des Integrationsamtes einholen und einen besonderen Grund für die Kündigung darlegen. Dieser Kündigungsschutz soll Sie vor ungerechtfertigten Entlassungen schützen.

Zusätzlicher urlaubsanspruch

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben in der Regel einen höheren gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dies soll Ihnen die Möglichkeit bieten, sich von den Belastungen Ihrer Behinderung zu erholen und Ihre Gesundheit zu fördern. Der genaue zusätzliche Urlaubsanspruch kann je nach Bundesland variieren.

Teilzeit- und flexible arbeitsmodelle

Als schwerbehinderter Arbeitnehmer haben Sie das Recht, Teilzeit- oder flexible Arbeitsmodelle in Anspruch zu nehmen, wenn dies aufgrund Ihrer Behinderung erforderlich ist. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihre Wünsche nach flexibleren Arbeitszeiten oder einer Teilzeitbeschäftigung zu berücksichtigen, soweit dies betrieblich möglich ist.

Gleiches entgelt für gleiche arbeit

Der Grundsatz „Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit“ gilt auch für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass Sie für die gleiche Arbeit das gleiche Entgelt erhalten sollten wie nicht behinderte Kollegen. Diskriminierung bei der Bezahlung ist gesetzlich verboten.

Faqs

Welche rechte habe ich als schwerbehinderter mensch beim vorstellungsgespräch?

Während eines Vorstellungsgesprächs darf Ihr Arbeitgeber keine Fragen stellen, die Ihre Behinderung betreffen. Sie müssen Ihre Behinderung nur dann offenlegen, wenn dies für die konkrete Arbeitsleistung relevant ist.

Welche schritte kann ich unternehmen, wenn meine rechte verletzt werden?

Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte als schwerbehinderter Arbeitnehmer verletzt werden, sollten Sie sich an den Betriebsrat, das Integrationsamt oder einen Rechtsanwalt wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten.

Gilt der kündigungsschutz auch für alle schwerbehinderten arbeitnehmer?

Der Kündigungsschutz gilt in der Regel für alle schwerbehinderten Arbeitnehmer, unabhängig von der Art oder dem Grad ihrer Behinderung. Allerdings kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen.

Die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sind wichtig, um die Integration und Chancengleichheit in der Arbeitswelt sicherzustellen. Es ist entscheidend, diese Rechte zu kennen und ggf. einzufordern, um eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

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