Wann verfällt urlaub für schwerbehinderte?

Urlaub ist eine wertvolle Zeit, um sich zu erholen, neue Energie zu tanken und die Batterien wieder aufzuladen. Doch wann verfällt Urlaub für Schwerbehinderte? In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen.

Urlaubsanspruch für schwerbehinderte

Personen mit einer Schwerbehinderung haben grundsätzlich den gleichen Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch in Deutschland beträgt 24 Werktage im Jahr, basierend auf einer Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht dies 20 Urlaubstagen. Dieser Anspruch gilt sowohl für Menschen mit als auch ohne Schwerbehinderung.

Zusatzurlaub für schwerbehinderte

Allerdings haben Schwerbehinderte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzurlaub. Dieser Zusatzurlaub soll sicherstellen, dass Schwerbehinderte die Möglichkeit haben, sich von den besonderen Belastungen, die ihre Behinderung mit sich bringt, zu erholen. Die genaue Anzahl der zusätzlichen Urlaubstage kann je nach Grad der Schwerbehinderung variieren. In der Regel beträgt der Zusatzurlaub bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr fünf Arbeitstage. Bei einem GdB von 30-50 sind es drei zusätzliche Urlaubstage.

Verfall des urlaubsanspruchs

Der Urlaubsanspruch für Schwerbehinderte unterliegt den gleichen gesetzlichen Regelungen wie der Urlaubsanspruch für nicht behinderte Arbeitnehmer. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfällt der Urlaub grundsätzlich am 31. März des Folgejahres. Das bedeutet, dass der Urlaub, der im Jahr 2023 gewährt wurde, bis spätestens 31. März 2024 genommen werden muss.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die auch Schwerbehinderte betreffen. Wenn es dem Arbeitnehmer aufgrund seiner Behinderung nicht möglich ist, den Urlaub innerhalb dieses Zeitraums zu nehmen, kann der Urlaub bis zum 31. Dezember des Folgejahres übertragen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er aufgrund seiner Schwerbehinderung nicht in der Lage war, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen.

Wer zahlt zusatzurlaub für schwerbehinderte?

Die Kosten für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte tragen in der Regel die Arbeitgeber. Dies ist in § 125 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) geregelt. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte zu gewähren und die entstehenden Kosten zu tragen.

Faqs: häufig gestellte fragen

1. kann der zusatzurlaub für schwerbehinderte auch in geld abgegolten werden?

Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, dass der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte in Geld abgegolten wird. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen nicht in der Lage ist, den Urlaub zu nehmen. Die genauen Bedingungen dafür sind im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt.

2. gilt der zusatzurlaub nur für schwerbehinderte menschen mit einem hohen grad der behinderung?

Nein, der Zusatzurlaub steht grundsätzlich allen Schwerbehinderten zu, unabhängig vom Grad der Behinderung. Allerdings variiert die Anzahl der zusätzlichen Urlaubstage je nach Grad der Behinderung, wie bereits erwähnt.

3. was passiert, wenn der arbeitgeber sich weigert, den zusatzurlaub zu gewähren?

Wenn der Arbeitgeber sich weigert, den gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte zu gewähren, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. Es empfiehlt sich, zuerst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, kann eine Beschwerde beim Betriebsrat oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Erwägung gezogen werden.

Die Gewährung von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist eine wichtige Maßnahme, um die Integration und Chancengleichheit am Arbeitsplatz sicherzustellen. Schwerbehinderte Menschen haben das Recht auf Erholung und sollten von ihrem Arbeitgeber dabei unterstützt werden, diesen Anspruch wahrzunehmen.

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Josephine

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